Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist bemüht, sein Open-Data-Portal mCLOUD barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer aktuell gültigen Fassung. Diese basieren auf der EU-Richtlinie 2016/2102.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die mCLOUD wurde einer BITV-Selbstbewertung, jedoch noch keinem Barrierefreiheitstest unterzogen. Die untenstehende Einschätzung basiert auf einer im Zeitraum vom 14.09.2020 – 16.09.2020 ausgeführte BITV-Selbstbewertung.

Die Webseiten sind mit den zuvor genannten Anforderungen aufgrund der untenstehenden Ausnahmen nicht vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

  • Die eingesetzte Kartenanwendung ist eine grafische Anwendung und kann aus technischen Gründen nicht barrierefrei bereitgestellt werden.

  • Die auf den Seiten bereitgestellten PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.

  • Das CAPTCHA-Verfahren im Kontaktformular hat noch keine Alternativen.

  • Das Kontaktformular verfügt noch nicht über eine autocomplete-Funktion.

  • Die HTML-Syntax besteht noch nicht vollständig die Prüfung mit dem W3C-HTML-Validator.

  • Für die Facettierung zur Filterung der Suche werden aktuell noch nicht-semantische Elemente verwendet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.03.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.03.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten in der mCLOUD aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder senden eine E-Mail an mcloud@bmdv.bund.de.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat DP 23: Datenplattformen, OZG
Postfach 20 01 00
53170 Bonn

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de