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Register über die Anerkennung von Psychologen und Stellen gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Register über die Anerkennung von Psychologen und Stellen gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Triebfahrzeugführer müssen bestimmte medizinische und psychologische Anforderungen erfüllen. Schon bei ihrer Einstellung müssen sie sich deshalb speziellen ärztlichen und psychologischen Eignungsuntersuchungen unterziehen. Und auch danach ist ihre Tauglichkeit in regelmäßigen medizinischen Untersuchungen festzustellen. Die Tauglichkeitsuntersuchungen müssen dabei von anerkannten Ärzten und Psychologen durchgeführt werden.
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Links zu den Daten
Allgemeine Info zu § 16 TfV
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Tfz-Fuehrerscheinstelle/Aerzte_Psychologen/aerzte_psychologen_node.htmlRegister_Psychologen
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Tfz_Fuehrerscheinstelle/Aerzte_Psychologen/Register_Psychologen.pdf?__blob=publicationFile&v=17Nutzungshinweise
Links zu den Metadaten
Bereitgestellt durch
Eisenbahn-Bundesamt
Kategorie
Aktualität der Datensatzbeschreibung
Mon Mar 06 11:04:53 GMT 2023
Aktualisierungsfrequenz
Unregelmäßig
Raumbezug der Daten
Nutzungsbestimmung
Freie Nutzung
Lizenz
Es gelten keine Bedingungen