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Allgemeine Betriebserlaubnis für Elektrokleinstfahrzeuge
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde am 14.06.2019 im Bundesgesetzblatt - BGBl. Teil I 2019 Nr. 21- veröffentlicht und trat am 15.06.2019 in Kraft. Über die vom KBA erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) unter Angabe des Herstellers, der Nummer der ABE und der Typ- sowie Handelsbezeichnung informiert die unten stehende Tabelle.
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Links zu den Daten
ABE für Elektrokleinstfahrzeuge
https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Auskuenfte_TGV/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge_liste.xlsx?__blob=publicationFile&v=7Nutzungshinweise
- Weitere Informationen zu den Daten und Veröffentlichungen erhalten Sie über das Portal.
- Quellenvermerk: Kraftfahrt-Bundesamt
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Aktualität der Datensatzbeschreibung
Mon Mar 06 11:04:53 GMT 2023
Zeitbezug der Daten
Thu Jun 20 22:00:00 GMT 2019 —
Aktualisierungsfrequenz
Unbekannt
Raumbezug der Daten
Nutzungsbestimmung
Freie Nutzung
Lizenz
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0