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Liste der in Deutschland genehmigten nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Fahrzeughalter
Liste der in Deutschland genehmigten nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Fahrzeughalter (gem. § 31 AEG)
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) definiert Eisenbahnen als öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen / EIU) oder die Eisenbahnverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern oder Personen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen / EVU). EVU müssen zudem die Traktion sicherstellen, was auch die Fahrzeughalter mit einschließt.
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Allgemeine Info zu EVU
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Eisenbahnunternehmen/eisenbahnunternehmen_node.htmlNutzungshinweise
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Bereitgestellt durch
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Aktualität der Datensatzbeschreibung
Mon Mar 06 11:04:53 GMT 2023
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Unregelmäßig
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Freie Nutzung
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Es gelten keine Bedingungen