Freiwillige Aus- und Nachrüstung von Lastkraftwagen und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen

Die folgende Liste zeigt, welche Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf Basis der "Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrerplatz zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme" vom 19.09.2018 das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt hat.

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Kategorie
Straßen
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Mon Mar 06 11:04:53 GMT 2023

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