Die Breitbandförderung des Bundes

Seit dem 26.04.2021 können im Rahmen des Bundesförderprogramms Gigabit (Graue-Flecken-Programm) Adressen mit Anschlussgeschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s gefördert werden, soweit kein eigenwirtschaftlicher Ausbau verbindlich angezeigt wird. Ein besonderer Fokus innerhalb des Graue-Flecken-Programmes liegt auf der unkomplizierten Versorgung von Schulen, Krankenhäusern, kleinen und mittleren Unternehmen, Gewerbegebieten, lokalen Behörden und Verkehrsknotenpunkten. Diese sind förderberechtigt, wenn sie bisher noch nicht gigabitfähig angeschlossen wurden bzw. eine Downloadrate von unter 500 Mbit/s verzeichnen.

Ab 2023 wird faktisch keine Aufgreifschwelle mehr vorgesehen sein, sodass Anschlüsse, die außerhalb schwarzer Flecken liegen und noch nicht gigabitfähig (< 500 Mbit/s im Download) erschlossen sind, grundsätzlich förderfähig werden.

Im Vergleich zum Vorgänger dem Bundesförderprogramm Breitband (Weiße-Flecken-Programm) wurde die Förderung somit deutlich ausgeweitet. Die Bundesregierung förderte seit November 2015 im Rahmen des Weiße-Flecken-Förderprogrammes deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist und eine Versorgung von nur unter 30 Mbit/s vorlag.

Ziel der Breitbandförderprogramme des Bundes ist es den TK-Markt zu unterstützen und anzureizen, sodass ein modernes und zukunftsfähiges High-Speed-Netz für alle Haushalte, Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen in Deutschland geschaffen wird.

Gegenstand der Infrastrukturförderung ist entweder die Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke oder eine Förderung mittels Betreibermodell.

Wenn die kalkulierten Ausgaben die zu erwartenden Einnahmen übersteigen, spricht man von einer Wirtschaftlichkeitslücke. Dieses Defizit beim Netzbetreiber kann über das Bundesförderprogramm abgedeckt werden.

Im Falle des Betreibermodells hingegen wird die Errichtung der passiven Infrastruktur, wie beispielsweise Leerrohre oder Glasfaserstrecken, durch die Gebietskörperschaft durchgeführt, die sodann zum Betrieb an private Netzbetreiber verpachtet wird. Die Förderung bezieht sich hierbei auf die Investitionsausgaben abzüglich des Barwerts der Pachteinnahmen, die anteilig auf den Bundesanteil der Förderung bezogen werden.

Der Bund beteiligt sich in der Regel mit Förderquoten zwischen 50 und 70 % an den Ausbaukosten und mit bis zu 100 % an den Ausgaben für Planungs- und Beratungsleistungen.

Die Förderung hochleistungsfähiger Breitbandnetze kann nur in unterversorgten Gebieten erfolgen. Im Graue-Flecken-Förderprogramm gilt ein Gebiet bisher aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der EU als unterversorgt, wenn für den einzelnen Nutzer weniger als 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen und kein privatwirtschaftlicher Ausbau erfolgt. Hierbei spricht man von der Aufgreifschwelle.

Informationen zu den bewilligten Förderprojekten finden Sie in der Förderlandkarte des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Zum Stand der Verfahren zur Auswahl der Netzbetreiber können Sie sich über die Online-Portale der zuständigen beliehenen Projektträger informieren. Für das Projektgebiet A (Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) ist PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH der zuständige Projektträger (https://gigabit-projekttraeger.de/). Für das Projektgebiet B (Bundesländer: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein) ist die atene KOM GmbH der zuständige Ansprechpartner (https://projekttraeger-breitband.de). Allgemeine Informationen zum Breitbandförderprogramm des Bundes finden sich auf der Internetseite https://www.bmdv.bund.de/breitbandfoerderung.

Breitband Förderung Breitbandförderprogramm mcloud_id:DC662864-6660-47C4-92D1-7F41F64F448A

Links zu den Daten

Fördermittelkarte Breitband (Menüpunkt "Bundesförderung")

https://www.breitbandatlas.de/  
Portal (HTML)

Online-Portal Projektträger A (PwC GmbH WPG)

https://gigabit-projekttraeger.de  
Portal (HTML)

Online-Portal Projektträger B (ateneKOM)

https://projekttraeger-breitband.de  
Portal (HTML)

Nutzungshinweise

Eine ausführliche Beschreibung zur Förderlandkarte finden Sie hier:
https://mcloud.de/web/guest/suche/-/results/detail/4F5E35F6-F128-4948-BB7E-73FA826FDDD0

Nutzungshinweise zu den Online-Portalen zur Breitbandförderung (Projektträger A: https://gigabit-projekttraeger.de; Projektträger B: https://projekttraeger-breitband.de):
Im Bereich “Öffentliche Verfahren“ können Sie sich verschiedene Verfahren zur Breitbandförderung ansehen. Dort werden alle veröffentlichten Markterkundungsverfahren, Interessenbekundungsverfahren und Ausschreibungen für Netzbetreiber und Bauunternehmen angezeigt. Sie können alle Angaben, die dort veröffentlicht wurden, frei einsehen.

Links zu den Metadaten

Bereitgestellt durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Kategorie
Infrastruktur
Aktualität der Datensatzbeschreibung

Mon Mar 06 11:04:53 GMT 2023

Zeitbezug der Daten

Wed Oct 21 22:00:00 GMT 2015 —

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